# 1 Eine Anmeldung ist nur telefonisch, per Mail, sowie über mein Kontaktformular möglich. Anmeldungen
per SMS, WhatsApp, Anrufbeantworter usw. sind ungültig. Mit der Anmeldung erkennt der Auftraggeber (Gast) diese AGB an. Der Vertrag kommt erst durch meine Bestätigung Ihrer Anmeldung
zustande.
# 2 Damit ich den Gast (kurzfristig) auch noch am Tag der Wattwanderung erreichen kann, wird er gebeten eine Handynummer anzugeben. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach und
ich ihn dann nicht erreichen kann, (z.B. für eine Absage der Wanderung) hat er die Folgen daraus selber zu tragen. Zusätzlich gilt
(*1a).
# 3 Bei unsicherer Wetterlage (z.B. Gewittergefahr, Starkregen, Nebel, Sturm, zu hoher Wasserstand usw.) werde ich die Wattwanderung aus Sicherheitsgründen
absagen. Manchmal ist es so, dass ich diese Entscheidung einer Absage erst vor Ort unmittelbar vor der Wattwanderung treffen kann. Diese
Entscheidung treffe ich alleine, immer in Verantwortung für die Sicherheit meiner Gäste.
Zusätzlich gilt (*1a).
# 4 Ich behalte mir vor, Gäste, denen ich die Wattwanderung nicht zutraue, von der Wattwanderung auszuschließen, auch dann, wenn der Gast selbst es anders beurteilt. Auch Gäste,
die (nach meinem Eindruck) angetrunken sind, werde ich von der Wanderung ausschließen. Zusätzlich gilt (*1a).
# 5 Ein Gast, der zum ausgeschriebenen „Starttermin“ nicht anwesend ist, hat seinen Anspruch auf Teilnahme verloren, denn aus Sicherheitsgründen (die Flut wartet nicht) kann ich
nicht auf unpünktliche Gäste warten! Wenn möglich, behalte ich mir vor, seinen Platz an eventuell zufällig anwesende Gäste zu vergeben. Zusätzlich gilt (*1a).
# 6 Die Angabe der Führungsdauer ist ein ungefährer Wert. Durch besondere Umstände (z.B. hoher Wasserstand = längere Wanderzeit), körperliche Einschränkung eines
Gastes (= längere Wanderzeit), sowie durch weitere unvorhersehbare Ereignisse sind Abweichungen (auch erhebliche) von dieser Zeitangabe möglich. Der Auftraggeber (Gast) muss dieses bei der
Planung von Anschlussterminen (und ähnliches) berücksichtigen.
# 7 Über Absagen werde ich Sie (soweit es mir rechtzeitig möglich ist) auf meiner Seite „Aktuelles“ auf meiner Homepage informieren. Ebenso werde ich Sie
per SMS informieren. Wenn Sie ihre SMS nicht lesen, Ihr Handy nicht eingeschaltet haben, oder aus einem anderen Grund unter der von Ihnen angegebenen Rufnummer nicht erreichbar sind, sie auch
nicht unter Aktuelles auf meiner Webseite schauen, - dann sozusagen vergebens anreisen, geht der Aufwand, den Sie hatten, zu Ihren Lasten. Auch hier gilt (*1a).
# 8 Wegen eigener Erkrankung, Unfall oder weitere unvorhersehbare Ereignisse, fällt die Wattwanderung (auch kurzfristig) aus. Ich werde versuchen, einen Ersatz Wattführer zu
organisieren, dass ist aber leider nicht immer möglich. Auch hier gilt (*1a).
# 9 Die Wattwanderung zur Insel Norderney ist aufwendig zu organisieren und mit erheblichen Nebenkosten verbunden (Bus usw.). Es müssen sich mindestens 10 Gäste einfinden,
ansonsten werde ich die Wattwanderung (auch noch kurzfristig, am Abend vor der Wanderung) absagen. Die Wattwanderungen zur Insel Baltrum sind von dieser Regelung nicht betroffen. Zusätzlich gilt (*1a).
# 10 Absagen / Stornierung
10/1 - Wenn Gäste nicht zum Wattwandertermin erscheinen, erst einen Tag vor der Tour, oder erst am Tag
der Wanderung absagen, behalte ich mir vor, 100% des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen. (Der Grund für die Absage ist für mich nicht relevant.) Bei einer Absage zwei Tage vor der
Wanderung 50%. Noch bis drei Tage vor der Wattwanderung kann der Gast (Auftraggeber) die Anmeldung stornieren, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen. (Ausnahme - Gruppen)
10/2 Gruppen: Sagt eine Gruppe (Gruppe ist ab 7 Personen) erst am Tag der
Wattwanderung, oder einen bis drei Tage vor der Wattwanderung ab, behalte ich mir vor 100% des vereinbarten Preises in Rechnung stellen. Bei einer Absage vier bis sechs Tage vor der Wattwanderung
50%. Auftraggeber (zur Zahlung verpflichtet) ist immer die Person, die auch die Gruppe angemeldet hat.
Bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) kann eine Anreise mit bis zu 10 % weniger Personen erfolgen, ohne dass eine
Entschädigungspflicht entsteht.
10/3 Falls ich die Wanderung absagen muß (Gewitter, zu hohe Wasserstände, Nebel usw.) muss keiner meiner Gäste irgendwas bei mir
bezahlen.
# 11 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird das Führungshonorar in bar an meinem Stand vor der Wattwanderung bezahlt. Wenn Sie eine Rechnung benötigen, sende ich Ihnen
diese mit der Briefpost.
# 12 Jeder Gast wird daraufhin hingewiesen, seine Füße durch Schnittverletzungen, z.B. durch scharfkantige Muscheln zu schützen. Hält er sich nicht an diese Regel, hat er für den
daraus möglicherweise entstehenden Schaden (Folgen daraus) zu haften.
Der Wattführer ist berechtigt, Personen von der Wanderung auszuschließen sofern sie für die Wanderung unbedingt erforderliche Ausrüstung nicht mitführen, das betrifft insbesondere geeignetes Schuhwerk, zum Schutz vorSchnittverletzungen.
# 13 Hunde dürfen angeleint auf der Wanderung zur Insel Baltrum mitgenommen werden (nicht auf der Wanderung zur Insel Norderney, sowie auch nicht auf der Rundwanderung bis zur
Seehundbank). Wenn ein Hund durch sein Verhalten; ständiges bellen (oder jaulen), unsoziales Verhalten anderen Hunden in der Wandergruppe gegenüber, agressives Verhalten gegenüber anderen Gästen
oder sonstige störende Verhaltensweisen, den Ablauf der Wanderung stört, werde ich den Hundeführer (und Hund) von der Wanderung ausschließen. Die Beurteilung und somit die Entscheidung darüber
treffe alleine ich als Wattführer. Zusätzlich gilt (*1a).
# 14 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die
gesetzlichen Vorschriften. - Gerichtsstand ist 26603 Aurich.
(*1a) = Eine Entschädigung für die Kosten, die ein Gast durch seine Anfahrt (Kosten für Bus, Bahn, Hotel, Parkgebühr, Schiffskarten, einen verlorenen Urlaubstag usw.) wird
nicht gewährt.
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# 1 Eine Anmeldung ist nur telefonisch oder per Mail, oder über mein Kontaktformular möglich. Anmeldungen per SMS, WhatsApp, Anrufbeantworter usw. sind ungültig. Mit der Anmeldung erkennt der Auftraggeber (Gast) diese AGB an. Der Vertrag kommt erst durch meine Bestätigung Ihrer Anmeldung zustande.
# 2 Damit ich den Gast (kurzfristig) - auch noch am Tag der Kutterfahrt - erreichen kann, wird er gebeten eine Handynummer anzugeben. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach und
ich ihn somit nicht erreichen kann (z.B. für eine Absage), hat er die Folgen daraus selber zu tragen. Zusätzlich gilt (*1a).
# 3 Bei unsicherer Wetterlage (z.B. Gewittergefahr, Starkregen, Nebel, Sturm, usw.) kann es sein, dass die Kutterfahrt aus Sicherheitsgründen abgesagt werden muss. Manchmal
ist es so, dass diese Entscheidung erst vor Ort unmittelbar vor der Fahrt getroffen werden kann. Die entgültige Entscheidung trifft der Kapitän, immer in Verantwortung für die Sicherheit unserer
Gäste. Zusätzlich gilt (*1a).
# 4 Ein Gast, der zur ausgeschriebenen „Abfahrtszeit“ nicht anwesend ist, hat seinen Anspruch auf Teilnahme verloren. Wenn möglich, behalte ich mir vor, seinen Platz an eventuell
zufällig anwesende Gäste zu vergeben. Zusätzlich gilt (*1a).
# 5 Die Angabe der Dauer der Kutterfahrt, damit verbunden die Ankunftszeit in Dornumersiel (oder Bensersiel) sowie auf Langeoog ist ein ungefährer Wert. Durch besondere Umstände
(niedriger Wasserstand, unvorhersehbare Ereignisse usw.) sind Abweichungen (auch erhebliche) von dieser Zeitangabe möglich. Der Auftraggeber (Gast) muss dieses bei der Planung von
Anschlussterminen berücksichtigen.
# 6Über Absagen werde ich Sie (soweit es mir rechtzeitig möglich ist) auf meiner Seite „Aktuelles“ auf meiner Homepage
informieren. Ebenso werde ich sie per SMS informieren. Wenn sie ihre SMS nicht lesen, Ihr Handy nicht eingeschaltet haben, oder aus einem anderen Grund unter der von Ihnen angegebenen
Rufnummer nicht erreichbar sind, sie auch nicht unter Aktuelles auf meiner Webseite schauen, - dann sozusagen vergebens anreisen, geht der Aufwand, den sie hatten, zu Ihren Lasten. Auch hier gilt
(*1a).
# 7 Wegen eigener Erkrankung, Erkrankung des Kapitäns, technischem Defekt am Schiff, Unfall oder weiterer unvorhersehbarer Ereignisse, fällt die Kutterfahrt (auch kurzfristig)
aus. Auch hier gilt (*1a).
# 8 Absagen /Stornierung
8/1- Wenn Gäste nicht zur Abfahrt erscheinen, oder einen Tag vor der Tour, oder
noch am Tag der Tour absagen, behalte ich mir vor, 100% des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen. Bei einer Absage zwei oder drei Tage vor der Tour 80%. Noch vier Tage vor der Tour kann
der Gast (Auftraggeber) die Anmeldung stornieren, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen. (Der Grund für die Absage ist für mich nicht relevant.)
8/2 - Gruppen: Sagt eine Gruppe (Gruppe ist ab 5 Personen) erst am Tag der Tour, oder einen bis vier Tage davor ab, behalte ich mir vor, 100% des vereinbarten Preises in Rechnung stellen. Bei einer Absage fünf bis sechs Tage vor der Tour 50%. Auftraggeber (zur Zahlung verpflichtet) ist immer die Person, die auch die Gruppe angemeldet hat. Bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) kann eine Anreise mit 10% Gäste weniger erfolgen, ohne dass eine Entschädigungspflicht entsteht.
# 9 Die Bezahlung erfolgt immer erst im Hafen vor der Abfahrt. Bei Reisegruppen ab 10 Personen ist eine Anzahlung (wenn vereinbart) in Höhe von 50% des Gesamtpreises auf mein Konto zu
überweisen.
# 10 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften. - Gerichtsstand ist 26603 Aurich.
(*1a) = Eine Entschädigung für die Kosten, die ein Gast durch seine Anfahrt (Kosten für Bus, Bahn, Hotel, Parkgebühr, Schiffskarten, einen verlorenen Urlaubstag usw.) wird
nicht gewährt.
hr Wattführer Johann Behrends
Fliederstr. 52 a / 26639 Wiesmoor
Tel: 04944 913875
Mail: wattwandern@gmx.de